Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Hohenfinow 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
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Die Satzung soll wie folgt geändert werden:
§ 1 Nr. 1 Grundsteuer A
Alt: 340 v. H. NEU: 310 v. H.
§ 1 Nr. 2 Grundsteuer B
Alt: 435 v. H. NEU: 405 v. H.
Die Änderungen entsprechen den Änderungen im HSK.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 160.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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