Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Hohenfinow 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.5
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: "Im Speicher"
Ort: "Im Speicher" bei Familie Kindermann, Hauptstraße 1, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
HO-027/2020 Hebesatzsatzung der Gemeinde Hohenfinow 2020 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Satzung soll wie folgt geändert werden:

 

§ 1 Nr. 1 Grundsteuer A

 

 Alt:  340 v. H.

 NEU:  310 v. H.

 

§ 1 Nr. 2 Grundsteuer B

 

 Alt:  435 v. H.

 NEU:  405 v. H.

 

Die Änderungen entsprechen den Änderungen im HSK.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 160.000 EUR festgesetzt.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

7

1

0

0