Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-025/2020 Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die Beschlussvorlage und das rechtliche Zustandekommen des Satzungsentwurfs. Sie verweist auf die Änderungen der Bemessungsgrundlage (§ 3) und auf die Erhöhung des Steuersatzes von 10 auf 20 % der ortsüblichen Jahres-Nettokaltmiete (§ 4). Politisches Ziel der Zweitwohnungssteuer ist, dass sich die Inhaber an den infrastrukturellen Maßnahmen der Kommunen mit dem Steuerbeitrag beteiligen.

 

Die Inkraftsetzung der Satzung ist für den 01.07.2020 vorgesehen. Für Chorin sind 69 Bescheide zu erstellen. Auf Nachfrage von Frau Wähner erläutert Frau Hecht, dass es bei der steuerlichen Festsetzung nicht darauf ankommt, ob sich die Zweitwohnung in einem Haus befindet oder ein ganzes Haus umfasst. Laut § 2 Abs. 1 ist lediglich das Innehaben Maßstab.

 

Herr Polster berichtet aus der Sitzung des SFA, dass dieser Satzungsentwurf ein Zwischenstand sein soll, der als Arbeitsgrundlage dienen soll. Es müssen dringend neue Steuerfälle erfasst werden.

Herr Matthes weist daraufhin, dass eine Heranziehung zur Steuerpflicht nicht willkürlich möglich ist, vielmehr sind für eine gezielte Ermittlung u.a. Hinweise Dritter auf das Vorliegen eines Steuertatbestandes wichtig.

Auf die Frage von Herrn Conrad, auf welchem Wege neue Fälle ermittelt werden, antwortet Frau Hecht, dass dies durch Versenden der Erfassungsbögen geschieht.

 

Auf Nachfrage von Frau Wähner schätzt Frau Hecht die jährlichen Mehreinnahmen aus dieser neuen Satzung auf ca. 7.000 EUR ein.

 

Herr Dr. Engel weist auf evtl. steuerlichen Schlupflöcher in § 2 (Kapitalanlage) hin.       


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung vom 21.04.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 20.12.2000 außer Kraft gesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

12

0

1

0

 


  Beschluss: 28.05.2020 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 11.06.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 11.06.2020 Status: (offen)
Auftrag: