Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Hecht stellt die aktuelle HH-Situation dar, nach der HH-Reste aus 2019 nicht ausgeschöpfter Mittel gebildet werden konnten, z.B. aus Straßenunterhaltung in Höhe von knapp 45.000 EUR.
In enger Abstimmung zwischen der Kommunalaufsicht und dem SFA ist dieser HH-Entwurf erstellt worden.
Frau Hecht erläutert die Schwerpunkte der HH-Planung 2020: Zu den investiven Vorhaben der Gemeinde gehört das Projekt „Rundwanderweg Amtssee“, für dessen Umsetzung die 100 %ige Förderung Voraussetzung ist; des Weiteren der Ausbau des Gemeindehauses Golzow (3 Dachgeschoss-Wohnungen), Lindenweg 6 mit ca. 450 TEUR Gesamtkosten, davon sollen 340 TEUR (gesetzlicher Höchstbetrag) kreditfinanziert werden, weil eine andere Finanzierung nicht möglich ist und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung positiv ist;
Herr Polster macht bezüglich dieses Projekts auf die derzeit günstige Zinslage aufmerksam und spricht sich für die Reaktivierung dieser 3 Wohnungen aus.
Frau Wähner sieht dieses Projekt wegen der 30 Jahre Abzahlschuld kritisch und zu riskant.
Frau Hecht stellt dar, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2020 (geplant 210 TEUR) wegen der Corona-Krise um ca. 25 % geringer ausfallen werden; jedoch die Einnahmen aus den Vorjahren seit 2014 in Höhe von ca. 281 TEUR sicher sind, sie sieht für die Umsetzung der Investitionen kein Risiko. Die Einnahmenminderungen aus den Einkommenssteuer-Anteilen werden erst in ca. 3 Jahren zu erwarten sein.
Herr Horst ergänzt, dass nach seiner Einschätzung auch die Gewerbesteuereinnahmen aus den örtlichen Handwerksbetrieben wegen der Corona-Krise nicht abflauen werden. Für die Wirtschaftslage dieser spielt Corona keine Rolle. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2023 erreicht.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |