Auszug - Zuschuss für Liquiditätssicherung im Monat Mai/Juni 2020
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Frau Dr. Siedler berichtet, dass die Klosteranlage erst seit dem 22.04.2020 für den Publikumsverkehr (Individualbesucher) wieder geöffnet ist. Einnahmen aus Reisegesellschaften und Gruppenführungen sind stark eingebrochen.
Inzwischen wurden die Nothilfen des Landes Bbg., die Kulturnothilfe mit 163 TEUR und die Soforthilfe mit 15 TEUR, ausgezahlt, so dass aktuell die Liquiditätshilfe der Gemeinde eigentlich nicht mehr erforderlich ist. Dies war allerdings zum Zeitpunkt der Eilentscheidung des vorliegenden Beschlusses noch nicht bekannt.
Herr Horst warnt vor der Gefahr, dass die Gemeinde selbst ihre Liquidität verlieren könnte, obwohl allerdings der gesetzliche Auftrag den Eigenbetrieb zu unterstützen, klar geregelt ist.
Frau Siedler informiert darüber, dass wegen dem Wegfall aller Veranstaltungen die Stühle und die Bühne aus dem Kirchenschiff vorübergehend entfernt wurden, um sie vor Verschmutzung und Sonneneinstrahlung zu schützen. So kann die Architektur einmal pur (ohne Möbel) vorgestellt werden. Die Besucherzahlen der Vorjahre werden 2020 nicht wieder aufgeholt, erst im Sept. wird es wieder Veranstaltungen geben. Diese 50 TEUR Liquiditätshilfe der Gemeinde wird spätestens im Sept. wieder gebraucht.
Herr Dr. Engel erfragt den Stand der Änderung des Besitzüberlassungsvertrages mit dem Land Bbg. über die Klosteranlage. Herr Matthes führt dazu aus, dass daran 3 Landesministerien zu beteiligen sind und es daher etwas schwieriger ist. Der darin vereinbarte Verlustausgleich soll in eine tatsächliche Förderung verändert werden, eine 100 %ige Kostendeckung wird künftig angestrebt. Morgen wird ein diesbezügliches Schreiben rausgehen.
Herr Polster kritisiert, dass diese 50 TEUR bereits geflossen sind, diese Vorgehensweise bewertet er negativ, dieser Eilbeschluss müsste vom AD eigentlich aufgehoben werden, zumal das Kloster diese Hilfe gar nicht braucht.
Herr Matthes verteidigt die Vorgehensweise mit der Situation Anfang Mai, die diesen Eilbeschluss rechtfertigte. Eine Deckung des Defizites mit den Notmitteln kann nur zur Hälfte erreicht werden, daher ist jetzt die Bestätigung des Eilbeschlusses nötig.
Frau Hecht informiert darüber, dass sie vom Kloster für den Rest der Saison 2020 eine Liquiditätsplanung abgefordert hat. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
erledigt |
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