Auszug - Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsdirektor informiert zunächst über die allgemeinen Grundlagen zur Erstattung von Kosten der Feuerwehr. Grundsätzlich sind Einsätze kostenfrei, in bestimmten Fällen muss jedoch ein Kostenersatz erfolgen, z. B. bei der Verursachung von Öllachen nach einem Unfall. Die bisherige Satzung zum Kostenersatz ist nicht mehr zeitgemäß und muss aktualisiert werden.
In der Folge ergibt sich eine Diskussion um die Tatsache, dass in der Kalkulation der Firma IPM die Gebühren für die Einsätze von kleinen Fahrzeugen 0,59 Euro/Minute und die für größere Fahrzeuge 0,58 Euro/Minute betragen. Frau Spann argumentiert, dass alle Kosten für die Fahrzeuge in die Vorhaltekosten einfließen. Das ist für die Mitglieder des Amtsausschusses nicht nachvollziehbar.
Frau Fürst spricht weiterhin den Punkt der Nutzungsdauer der Fahrzeuge an. Hier wurde mit zehn Jahren kalkuliert, was ihr bei den Fahrzeugen der Feuerwehr deutlich zu kurz erscheint. 15 Jahre wären hier durchaus angemessen. Hier argumentiert Frau Spann mit Gründen der Gebührengerechtigkeit. Natürlich sei die Nutzungsdauer der Fahrzeuge in der Praxis wesentlich länger.
Der Amtsdirektor entscheidet auf Grund der noch zu klärenden Punkte, dass die Vorlage zunächst zurückgezogen wird. In einer der nächsten Sitzungen werden die offenen Fragen durch die Verwaltung detailliert beantwortet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |