Auszug - Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Chorin
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Nach Diskussion wurde folgender Steuersatz festgelegt und ist zu ändern:
a) 48,00 EUR für den 1. Hund b) 72,00 EUR für den 2. Hund c) 96,00 EUR für den 3. Hund und weiterer Hund
für sogenannte Kampfhunde: a) 310,00 EUR für den 1. gefährlichen Hund nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar b) 390,00 EUR für den 2. gefährlichen Hund nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar c) 460,00 EUR für den 3. Gefährlichen Hund nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar
Informationsvorlage: Information CH-045/2020 IV – mit einer Stimmenthaltung wurde das Einverständnis des Ausschusses gegeben und geht als Empfehlung an die GVS Chorin.
Entsprechende Beschlussvorlage ist zur nächsten GV Sitzung Chorin vorzubereiten.
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