Auszug - Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 09.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-045/2020 IV Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Nach Diskussion wurde folgender Steuersatz festgelegt und ist zu ändern:

 

a)      48,00 EUR für den 1. Hund

b)      72,00 EUR für den 2. Hund

c)      96,00 EUR für den 3. Hund und weiterer Hund

 

für sogenannte Kampfhunde:

a)      310,00 EUR für den 1. gefährlichen Hund  nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar

b)      390,00 EUR für den 2. gefährlichen Hund nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar

c)      460,00 EUR für den 3. Gefährlichen Hund nach oben korrigierter Wert (Max. Amt BCO), durch 12 teilbar

 

Informationsvorlage: Information CH-045/2020 IV – mit einer Stimmenthaltung wurde das Einverständnis des Ausschusses gegeben und geht als Empfehlung an die GVS Chorin.

 

Entsprechende Beschlussvorlage ist zur nächsten GV Sitzung Chorin vorzubereiten.