Auszug - Außerplanmäßige Ausgabe für den Abbruch der Berliner Straße 86 in 16248 Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
OD-043/2020 Außerplanmäßige Ausgabe für den Abbruch der Berliner Straße 86 in 16248 Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Rehwinkel gibt zu bedenken, dass es bisher keine Alternativen gab. Nach der heutigen Mitteilung von Frau Westphal (Tagesordnungspunkt 3 – Einwohnerfragestunde) gibt es ein Angebot und Frau Rehwinkel schlägt vor, der Initiative „Die Häuserretter“ die Möglichkeit zu geben, die Alternative vorzustellen. Herr Zoschke beantragt die Vertragung des Tagesordnungspunktes 5.7 auf die nächste Sitzung.

 

Frau Martin schließt sich der Meinung an und bittet die Stadtverordneten, mindestens einen Monat Zeit für die Erarbeitung eines alternativen Lösungskonzepts zu geben. Die finanziellen Mittel sollten für Straßenreparaturen anstatt für den Abbruch des Hauses genutzt werden.

 

Der Amtsdirektor verliest in diesem Zusammenhang einen Auszug aus der Baugenehmigung des Landkreises. Demnach ist die Sicherung technisch möglich, die Kosten sind jedoch unverhältnismäßig. Des Weiteren ist mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Die Durchführung sollte zur Sicherung des Schulbetriebs zügig erfolgen. Vor allem, da die Mittel für den Abriss des Toilettenkomplexes sowie für die Hangsicherung und Pflasterung durch die Bauverwaltung seit 2018 bereit stehen. Die Stadt zahlt jetzt schon Strafzinsen auf diesen Betrag. Zu bedenken ist auch die lange Ausführungszeit. Selbst wenn die Durchführung jetzt auf den Weg gebracht wird, nimmt die Ausführung weitere Zeit in Anspruch. Der Abriss wäre für die Schulhofgestaltung gut. Es könnten abgeschlossene Bereiche entstehen, in denen sich die Kinder zurückziehen können. Auch die Aufstellung von Spielgeräten wäre dann möglich.

 

Herr Brandenburg hält entgegen, dass gleichbleibende Schülerzahlen prognostiziert sind. Nach eigenen Angaben hatte er in der Vergangenheit um Einsicht in die Akten und Anträge gebeten, diese Einsicht wurde ihm jedoch nicht gewährt. Daher hat er sich privat planerisch mit dem Gebäude auseinander gesetzt und auf eigene Kosten einen Statiker beauftragt. Ein entsprechendes Sanierungskonzept wird durch Herrn Brandenburg an den Amtsdirektor übergeben. Herr Brandenburg teilt die Auffassung nicht, dass der Abriss des Gebäudes mit dem Abriss des Toilettenkomplexes in Verbindung steht. Daher bittet er ebenfalls des Tagesordnungspunkt um einen Monat zu verschieben.

 

Herr Matthes bedankt sich bei Herrn Brandenburg für die übergebenen Unterlagen und weist darauf hin, dass die Denkmalbehörde sich nicht auf das Gutachten der Amtsverwaltung bezieht sondern ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat. Weiterhin informiert der Amtsdirektor die Stadtverordneten darüber, dass die Eltern aus den Gemeinden Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen derzeit noch ein Wahlrecht hinsichtlich des Schulortes haben. Die avisierte Schulbezirksregelung die aktuell erarbeitet wird, wird im Regelfall eine Einschulung in der Schule Oberberg vorsehen. Somit ist mit einem Anwuchs der Schülerzahlen zu rechnen. Weiterhin bestehen für einen grundfunktionalen Schwerpunktort nicht nur Vorteile sondern auch Pflichten. Dazu gehören kommunale und soziale Infrastrukturen wie Kita und Schule.

 

Herr Koth ruft in Erinnerung, dass der Kampf um dieses Gebäude bereits Jahre dauert und bittet die Abstimmung vorzunehmen.

 

Zunächst wird über den Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes abgestimmt:

Für die Verschiebung des Tagesordnungspunktes stimmen 5 Stadtverordnete. Für eine sofortige Abstimmung bzw. gegen die Verschiebung des Tagesordnungspunktes stimmen 9 Stadtverornete.

 

Damit erfolgt die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung verliest den Beschlussvorschlag.


Beschluss:

Die Stadtverordneten Versammlung beschließt den Antrag auf überplanmäßige Ausgabe für die Finanzierung des Abbruches der Berliner Straße 86 in Höhe von 30.000,00 € aus der Straßenunterhaltung (Haushaltsrest2019), 5410101 80601 5221000 zu genehmigen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

13

8

3

2

0

 

Der Amtsdirektor weist ausdrücklich darauf hin, dass das Posten von Stimmverhalten namentlich in den sozialen Medien unzulässig ist.