Auszug - Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Hohenfinow

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: "Im Speicher"
Ort: "Im Speicher" bei Familie Kindermann, Hauptstraße 1, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
HO-030/2020 IV Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Hohenfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Zur Vorlage entstand eine Diskussion über die Höhe der Steuersätze.

 

Herr Püschel kann die Staffelung der Sätze nicht nachvollziehen. Er wäre für 40,00 € pro Hund.

 

Herr Matthes teilte mit, dass die Gemeinde Chorin sich auf Sätze, die durch 12 teilbar sind, geeinigt haben. So wurde folgende Staffelung für Chorin festgelegt:

  1. Hund – 48,00 €
  2. Hund – 72,00 €
  3. Hund – 96,00 €.

 

Herr Jahn und Herr Kindermann können die Unterscheidung zwischen „normalem“ und „gefährlichen“ Hund nicht nachvollziehen.

 

Herr Menge sprach sich deutlich für eine Unterscheidung aus.

 

Herr Püschel schlug folgende Sätze vor:

 

-          pro Hund – 48,00 €

-          pro gefährlichen Hund – 480,00 €

 

Die Gemeindevertreter sind für diesen Vorschlag.