Auszug - Vergleich Veranlagungen gem. Hundesteuersatzung Gemeinde Hohenfinow
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Vorlage entstand eine Diskussion über die Höhe der Steuersätze.
Herr Püschel kann die Staffelung der Sätze nicht nachvollziehen. Er wäre für 40,00 € pro Hund.
Herr Matthes teilte mit, dass die Gemeinde Chorin sich auf Sätze, die durch 12 teilbar sind, geeinigt haben. So wurde folgende Staffelung für Chorin festgelegt:
Herr Jahn und Herr Kindermann können die Unterscheidung zwischen „normalem“ und „gefährlichen“ Hund nicht nachvollziehen.
Herr Menge sprach sich deutlich für eine Unterscheidung aus.
Herr Püschel schlug folgende Sätze vor:
- pro Hund – 48,00 € - pro gefährlichen Hund – 480,00 €
Die Gemeindevertreter sind für diesen Vorschlag. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |