Auszug - Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: "Im Speicher"
Ort: "Im Speicher" bei Familie Kindermann, Hauptstraße 1, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
HO-029/2020 Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informierte über die Beschlussvorlage. Aktuell sind 31 Personen mit 2. Wohnsitz in der Gemeinde Hohenfinow gemeldet.

Herr Kindermann ist für eine Befristung der Satzung bis zum 31.12.2024.

 

Die Satzung soll im § 14 folgende Änderungen erhalten:

 

Die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde vom 20. August 2002 tritt außer Kraft.

Diese Satzung tritt zum 01. August 2020 in Kraft und zum 31.12.2024 außer Kraft.

 

Mit den v. g. Änderungen sind alle anwesenden Gemeindevertreter einverstanden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) mit den im Protokoll genannten Änderungen der vorliegenden Fassung vom 08.06.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 20.08.2002 außer Kraft gesetzt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

0

0

0