Auszug - Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
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Herr Matthes informierte über die Beschlussvorlage. Aktuell sind 31 Personen mit 2. Wohnsitz in der Gemeinde Hohenfinow gemeldet. Herr Kindermann ist für eine Befristung der Satzung bis zum 31.12.2024.
Die Satzung soll im § 14 folgende Änderungen erhalten:
Die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde vom 20. August 2002 tritt außer Kraft. Diese Satzung tritt zum 01. August 2020 in Kraft und zum 31.12.2024 außer Kraft.
Mit den v. g. Änderungen sind alle anwesenden Gemeindevertreter einverstanden. Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) mit den im Protokoll genannten Änderungen der vorliegenden Fassung vom 08.06.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Hohenfinow vom 20.08.2002 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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