Auszug - Unterbringung der Jugendarbeit im Haus des Lebens
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Herr Marten fasst die Vorlage zusammen. In Kürze, soll der Jugendklub in das Haus des Lebens umziehen, da das alte Kita-Gebäude verkauft werden soll. Die Frist für die Entscheidung ist bis 06.07.2020 angesetzt. Für den Jugendklub steht dann ein Raum zur Alleinnutzung zur Verfügung und mehrere andere Räumlichkeiten zur Doppelnutzung mit dem Verein. Der Vertrag darüber liegt den Vertragsparteien bereits vor. Die Gemeinde dient hierbei nur als Vermittler.
Frau Steinmann möchte wissen um welchen Raum es sich bei der Einzelnutzung handelt. Herr Marten erklärt ihr, dass es der Raum vom Eingang geradeaus ist. Dieser hat auch einen separaten Zugang von außen. Er lobt diese Zusammenarbeit und erklärt noch einige Regelungen des Vertrages.
Frau Steinmann lobt die Nachwuchsarbeit im Verein und bringt den Wunsch an, für die Kinder Alternativen zum Fußball zu schaffen. Herr Fifelski sagt, dass Fortuna ein klassischer Fußballverein ist, das Angebot jedoch erweitert werden soll, i9n Zusammenarbeit mit dem Jugendklub (z.B. wird dann auch Tischtennis angeboten). Er macht allen Beteiligten ein Kompliment für die schnelle Ausarbeitung des Vertragswerkes und die Zusammenarbeit in den letzten 3,5 Wochen.
Frau Jung sagt, dass Herr Müller 25% seiner Arbeitszeit in Kooperation mit dem Verein und der Schule verbringen wird und eine Tischtennis-AG platzieren wird. Herr Marten bringt an, dass die neue Sportanlage auf dem Schulgelände eventuell auch noch einiges ergeben wird.
Der Vorsitzende fordert zur Abstimmung auf, ob die Entscheidung an die GV empfohlen wird. Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz stimmt einer Unterbringung der Jugendarbeit im Haus des Lebens, Weberstraße 4 und einem Unterpachtverhältnis zwischen dem FSV Fortuna Britz 90 e.V. und dem Internationalen Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH zu und verpflichtet sich die Miet- und Nebenkosten für die von der Jugendarbeit ganz bzw. teilweise mitgenutzten Räume zunächst bis zum 31.12.2025 zu tragen.
Abstimmungsergebnis
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