Auszug - Vereinsförderung: "Sportfreunde Sandkrug e.V."
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Herr Horst lobt bei dieser Gelegenheit die bisherigen engagierten Eigenleistungen der Sandkruger bei der Instandsetzung des Sportplatzes und befürwortet daher den vorliegenden Antrag.
Herr Müller bemerkt, dass er als Vereinsvorsitzender nach § 22 KommV Bbg. in der Diskussion über den Antrag nicht als befangen gilt. Der im Februar 2020 gegründete Verein besteht schon seit 5 Jahren als Interessengemeinschaft, jeden Sonntag um 10:00 Uhr findet das Training statt, jeder ist bei Interesse herzlich willkommen. Wegen möglicher Fördermittel ist nun auch der Beitritt zum Kreis- und Landessportbund vorgesehen. Er selbst hat vorerst für ein Jahr den Vorsitz übernommen. Der Zuschussantrag konnte wegen der kürzlichen Gründung nicht fristgerecht eingereicht werden. Er erläutert die Verwendung der beantragten Zuschüsse (Anschaffung einer Kreidemaschine und Trikots).
Herr Polster führt aus, dass der FSV Golzow heute Abend über seine mögliche Auflösung entscheidet, evtl. wäre aus diesem Fundus eine Kreidemaschine verfügbar. Herr Horst verneint dies, diese ist wohl nicht brauchbar.
Herr Krüger findet den Preis (1.000 EUR) etwas zu hoch, Kreidemaschinen kosten ca. 200,00 EUR, Herr Müller ergänzt, dass bei den Trikots mit ca. 800,00 EUR zu rechnen ist. Die Sponsorensuche für die Trikots läuft.
Herr Dr. Engel und Herr Polster sprechen sich dafür aus, diesen Zuschuss als einmalige Anschubfinanzierung für den Verein zu bewilligen und beantragen den Beschlusstext dementsprechend zu ändern.
Herr Horst bringt diese Änderung zur Abstimmung. Mit folgender Änderung: Einfügen der Worte „als einmalige Anschubfinanzierung“ nach dem Wort „Gemeinde,“ (3. Zeile des Beschlussvorschlages) wird der Beschluss einstimmig angenommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Verein „Sportfreunde Sandkrug e.V.“ aus dem Haushalt 2020, entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 1. Januar 2017, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde als einmalige Anschubfinanzierung, mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu fördern.
Abstimmungsergebnis
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