Auszug - Mehrbedarf für die Durchführung und Fertigstellung des Anbaus an die FFW Senftenhütte

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.7
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-064/2014 Mehrbedarf für die Durchführung und Fertigstellung des Anbaus an die FFW Senftenhütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Katrin Voigt

Frau Spann erläutert den Inhalt der Sitzungsvorlage.

 

Herr Püschel fragt, wie die Kosten einer solchen Baumaßnahme geschätzt werden. Das kann keine annähernd genaue Schätzung sein, wenn 50 % Mehrkosten entstehen.

 

Frau von Cysewski bemerkt, dass die Kosten ständig steigen, immer unabsehbar sind und eigentlich nicht tragbar.

 

Herr Guse stellt fest, dass im Amt eine Amtsfeuerwehr existiert. Aber tatsächlich sind es viele kleine Feuerwehren, die alle eine Vollausstattung wollen. Und jeder sagt, dass die Feuerwehr ein wichtiger Bestandteil des gemeindlichen Kulturlebens ist. Aber grundsätzlich muss geklärt werden, wie das finanziert werden soll.

 

Herr Polster führt an, dass es einen Plan gibt, der allen Wehren einen Daseinsbestand zusichert. Aber es existiert keine planbare Grundlage, wie Brandschutz im Amt Britz-Chorin-Oderberg aussehen soll.

 

Herr Völker ermahnt, dass wir jetzt hier sind, um über Senftenhütte zu entscheiden.

 

Herr Püschel bringt nochmals zum Ausdruck, dass überlegt werden muss, was finanzierbar ist und nicht was wünsche ich mir. Es geht nicht darum, die Feuerwehren abzuschaffen.

 

Herr Marschner vermutet, dass die Einsätze der Feuerwehr in Senftenhütte nicht im Verhältnis zu den Kosten und Investitionen stehen.

 

Frau Hähnel stellt klar, dass der Gesetzgeber geregelt hat, dass Feuerwehren vorzuhalten sind. Es ist eine Pflichtaufgabe des Amtes. Man sollte sich an die Prioritätenliste halten und nicht ständig daran ändern.

 


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben  für die weitere Durchführung und Fertigstellung des Vorhabens.

 

Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

13

0

4

0