Auszug - Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Niederfinow

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5.5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-060/2014 Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Niederfinow
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Es wird über die Beschlussvorlage diskutiert. Der bisher geltende Beschluss der GV ist umzusetzen.

 

Frau Gohlke: Gefahrenpunkte, wie Verkehrsinseln oder Kreuzungsbereiche sollten durchgehend ausgeleuchtet sein.

 

Frau Bergmann: Die Poller am Hebewerk sollten mit Leuchtbanderolen versehen werden.

 

Herr Butzkies: Bei Veranstaltungen (Schleusenfest usw.) sollte es möglich sein, die Straßenbeleuchtung auch länger zu betreiben.

 

Die Beschlussvorlage wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

-          In den Abendstunden bis 00.00 Uhr zu betreiben

 

Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 00.00 Uhr.

-          In den Morgenstunden ab 04.30 Uhr bis zum Hellwerden vollständig zu betreiben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 23.00 Uhr  zu betreiben. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr.

Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 5.00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.

 

Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen:

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht  in den Abendstunden bis 00.00 Uhr zu betreiben.

Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 00.00 Uhr.

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht in den Morgenstunden ab 04.30 Uhr bis zum Hellwerden vollständig zu betreiben.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

7

0

0

0