Auszug - Änderung der Schaltzeiten für die Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Niederfinow
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Es wird über die Beschlussvorlage diskutiert. Der bisher geltende Beschluss der GV ist umzusetzen.
Frau Gohlke: Gefahrenpunkte, wie Verkehrsinseln oder Kreuzungsbereiche sollten durchgehend ausgeleuchtet sein.
Frau Bergmann: Die Poller am Hebewerk sollten mit Leuchtbanderolen versehen werden.
Herr Butzkies: Bei Veranstaltungen (Schleusenfest usw.) sollte es möglich sein, die Straßenbeleuchtung auch länger zu betreiben.
Die Beschlussvorlage wird mit folgender Änderung beschlossen:
- In den Abendstunden bis 00.00 Uhr zu betreiben
Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 00.00 Uhr. - In den Morgenstunden ab 04.30 Uhr bis zum Hellwerden vollständig zu betreiben.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 23.00 Uhr zu betreiben. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 5.00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.
Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht in den Abendstunden bis 00.00 Uhr zu betreiben. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 00.00 Uhr. Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht in den Morgenstunden ab 04.30 Uhr bis zum Hellwerden vollständig zu betreiben. Abstimmungsergebnis
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