Auszug - Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund (GDWS) und Zweckverband

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
OD-052/2020 Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund (GDWS) und Zweckverband
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an den Amtsdirektor.

Herr Matthes fasst die beiden Anlagen an den Beschluss noch einmal zusammen und geht auf Verständnisfragen von Frau Rehwinkel und Herrn Brandenburg ein.

 

Herr Totzke verlässt die Sitzung um 19:55 Uhr.

 


Beschluss:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem Zweckverband Region Finowkanal, vertreten durch seine Verbandsleitung sowie dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gemäß Anlage 1.

 

2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Finowkanal dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zuzustimmen.

 

3. Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 2 von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

8

1

/

/