Auszug - Erlass einer Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof Liepe - Gebührensatzung
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Es fehlt die Gegenüberstellung alter und neuer Gebühren, so Herr Marschner.
Herr Matthes verweist auf die Notwendigkeit der Kostendeckung. Leider entstehen jährlich hohe Kosten für die Bewirtschaftung durch den BBH und dagegen gibt es nur sehr wenige Beisetzungen. Dadurch werden höhere Umlagen erforderlich. Eine nur 22%-ige Erhöhung der Gebühren würde nur eine geringe Veränderung der Einnahmen zur Folge haben. Wäre aber ersteinmal ein erster Schritt. Noch günstiger ist jedoch, die Erhöhung auf 30 % festzulegen.
Herr Dr. Haase sieht bei einer Erhöhung der Gebühren, egal wie hoch, Probleme dies den Bürgern zu erklären.
Herr Matthes verweist nochmals auf seinen eingangs gemachten Vorschlag, eine Erhöhung vorerst um 22% zu beschließen.
Warum muss überhaubt eine Kalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen? Fragt Herr Anders an.
Es wird der Vorschlag unterbreitet die Kosten für den Baubetriebshof nicht umzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Diskusion zur Gebührensatzung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Gebührensatzung für den Friedhof Liepe gemäß Anlage 1 mit einem Kostendeckungsgrad von ______________ %.
Abstimmungsergebnis
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