Auszug - Information zum 1. Entwurf der Neufassung der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Datum: Di, 11.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-053/2020 IV Information zum 1. Entwurf der Neufassung der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster erklärt, dass das Sportlerheim in Brodowin und Golzow noch nicht erfasst ist.

Paragraf für Paragraf wird durchgegangen.

-          § 1 Gemeindehaus in Neuehütte wurde entfernt

-          § 2 der Kreis wurde erweitert

  • Im Einzelfall werden gesonderte Entscheidungen getroffen.

-          § 3

  • Herr Horst und Herr Krüger plädieren in (3) für eine Vereinfachung: „.. können für private Zwecke genutzt werden.“ Die Mitglieder des Ausschusses sind einverstanden.
  • (2) Es wurde über einen Vermerk hinter Bildung (politische) diskutiert. Vom Ausschuss jedoch abgelehnt. Über eine Verallgemeinerung wie in (3) wurde diskutiert. Herr Riebe spricht sich dagegen aus. Im Einzelfall kann eine andere Möglichkeit per Beschluss befürwortet werden. Der Ausschuss positioniert sich gegen eine Verallgemeinerung.
  • (4) Frau Kruppke schlägt Formulierung: „Eine Benutzung der Räume zu parteipolitischen und wahlpropagandistischen Zwecken ist ausgeschlossen, da die Gemeinde den Grundsätzen der Neutralität und Gleichbehandlung verpflichtet ist.

-          § 4

  • (3) Der Ausschuss einigt sich darauf, die Antragsfrist auf den 31.10. zu setzen. Die Planung der Vereine beginnt oftmals erst nach den Sommerferien, der 30.09. erscheint zu früh.

-          § 6

  • Ein Übergabeprotokoll ist als offizielle Anlage der Satzung beizulegen.

-          § 7

  • (4) und (5) Formulierung muss überdacht werden; „erstreckt sich Benutzung …“

Herr Krüger erklärt, dass nach seinem Verständnis hier bei der Beantragung mehrerer Tage, ein Tag 25,00/50,00 € kostet und alle weiteren lediglich 5,00/10,00 €. Der Ausschuss gibt ihm recht und wünscht sich hier eine andere Formulierung.

Eventuell müsse man außerdem über eine Mindestdauer der Nutzung nachdenken oder einen Mindestbetrag. Öfter wird von einem Verein nur eine Stunde gemietet. Der Verwaltungsaufwand ist hier viel höher als die letztliche vereinnahmten 2,50 €.

Herr Horst spricht sich eindeutig dagegen aus und benennt hier als Beispiel die Sportgruppe in Chorin. Herr Polster beauftragt die Verwaltung andere Satzungen gleicher Art zu sichten und eine Regelung mit Begründung zur nächsten Vorlage der Satzung zu erarbeiten.

 

Außerdem hat eine entsprechende Informationskette zu erfolgen. Die Ortsvorsteher sind bei jeder Genehmigung eines Antrages zukünftig entsprechend zu informieren.