Auszug - Information zum 1. Entwurf der Neufassung der Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
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Herr Polster erklärt, dass das Sportlerheim in Brodowin und Golzow noch nicht erfasst ist. Paragraf für Paragraf wird durchgegangen. - § 1 Gemeindehaus in Neuehütte wurde entfernt - § 2 der Kreis wurde erweitert
- § 3
- § 4
- § 6
- § 7
Herr Krüger erklärt, dass nach seinem Verständnis hier bei der Beantragung mehrerer Tage, ein Tag 25,00/50,00 € kostet und alle weiteren lediglich 5,00/10,00 €. Der Ausschuss gibt ihm recht und wünscht sich hier eine andere Formulierung. Eventuell müsse man außerdem über eine Mindestdauer der Nutzung nachdenken oder einen Mindestbetrag. Öfter wird von einem Verein nur eine Stunde gemietet. Der Verwaltungsaufwand ist hier viel höher als die letztliche vereinnahmten 2,50 €. Herr Horst spricht sich eindeutig dagegen aus und benennt hier als Beispiel die Sportgruppe in Chorin. Herr Polster beauftragt die Verwaltung andere Satzungen gleicher Art zu sichten und eine Regelung mit Begründung zur nächsten Vorlage der Satzung zu erarbeiten.
Außerdem hat eine entsprechende Informationskette zu erfolgen. Die Ortsvorsteher sind bei jeder Genehmigung eines Antrages zukünftig entsprechend zu informieren. |
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