Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Herr Polster: der Satzungsentwurf wurde im FSA 2mal beraten. Inhaltlich ist er an umliegende Ämter und Gemeinden vergleichsangelehnt. Die Annahme wird empfohlen.
Herr Horst informiert darüber, dass ihm auf Nachfrage im Ordnungsamt mitgeteilt wurde, dass der Entwurf mit den geltenden Rechtsgrundlagen konform geht.
Frau Kruppke stellt fest, dass Jagd-Gebrauchshunde im neuen Entwurf nicht mehr erwähnt werden, vorher gab es dazu Regelungen. Frau Wähner erfragt, ob die Begriffsbestimmung eines gefährlichen im Unterschied zu einem nicht gefährlichen Hund in der alten Satzung enthalten war. Wurden die Steuersätze angehoben? Wenn ja um welchen Betrag? Herr Horst: die Beträge haben sich moderat erhöht.
Allgemein wird bemängelt, dass eine Synopse zur alten Satzung nicht vorliegt.
Herr Horst erinnert an die Beschlussfassung darüber, dass in jedem OT eine Hundetoilette aufgestellt werden sollte, es ist leider versäumt worden, die Kosten dafür in den Haushalt einzustellen.
Beschluss: Die Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis
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