Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.1
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 07.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-037/2020 Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert den Sachverhalt. Anfang des Jahres gab es ein Verwaltungsgerichtsurteil, was besagt, dass die Definition des „gefährlichen Hundes“ aus den Hundesteuersatzungen nicht mehr zeitgemäß ist. Die Hundehalterverordnung reicht nicht aus, um den „gefährlichen Hund“ zu definieren, somit fand eine Prüfung statt. Für Britz gab es nur einen Verweis auf die Hundehalterverordnung, daher wurde der Satzungstext überarbeitet. Es wurden Amtsinterne und Amtsübergreifende Satzungstarife eingeholt und verglichen.

 

Der Beschluss wird einstimmig der Gemeindevertretung Britz zur Beschlussfassung empfohlen.