Auszug - Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
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Frau Hecht erläutert den Sachverhalt. Anfang des Jahres gab es ein Verwaltungsgerichtsurteil, was besagt, dass die Definition des „gefährlichen Hundes“ aus den Hundesteuersatzungen nicht mehr zeitgemäß ist. Die Hundehalterverordnung reicht nicht aus, um den „gefährlichen Hund“ zu definieren, somit fand eine Prüfung statt. Für Britz gab es nur einen Verweis auf die Hundehalterverordnung, daher wurde der Satzungstext überarbeitet. Es wurden Amtsinterne und Amtsübergreifende Satzungstarife eingeholt und verglichen.
Der Beschluss wird einstimmig der Gemeindevertretung Britz zur Beschlussfassung empfohlen. |
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