Frau Hecht informiert, dass gemäß § 29 Absatz 1 KomHKV ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Die Gründe für wesentliche Abweichungen sind zu erläutern. Die Übersichten des Zahlenmaterials ist so gegliedert, dass sich das Ergebnis 2018 Jahresabschlussaufstellung in Prüfung befindet. 2019 befindet sich ebenso derzeit in Prüfung. Der fortgeschriebene Ansatz ist Basis der Spalte HHP 2020 des Haushaltsplanes, zuzüglich der übertragenen Haushaltsreste aus Vorjahren. Der Haushalt Britz befindet sich derzeit in keiner kritischen Lage. Es sind keine Risikobehafteten Abweichungen zu erkennen. Frau Hecht erläutert noch einige Positionen und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.