Auszug - Verkehrsrechtliche Anordnung für die Kurze Straße
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Herr Gähle erläutert kurz die Situation in der Kurzen Straße, an der 6 Kinder direkte Anwohner sind und die sich, auch aufgrund fehlender Gehwege, zum Spielen auf der Fahrbahn treffen. Da es sich um eine kleine, untergeordnete Gemeindestraße (Sackgasse) handelt, sollte geprüft werden, ob hier eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 bzw. 30 km/h oder eine Spielstraße angeordnet werden kann.
Da die Einschränkungen für die Anwohner, die aufgrund einer Spielstraße entstehen würden, zu gravierend sind, empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, die Variante 1 (Ausweisung der Kurzen Straße als 30 km/h-Zone) zu beschließen. |
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