Auszug - Pehlitz, "Weg zum Horn"; Sicherung gegen die unbefungte Nutzung des Weges
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Herr Winkelmann berichtet aus Sicht des EA: Seit 1996 läuft für Brodowin das Dorfentwicklungsverfahren, in dessen Rahmen dieser Grünweg angelegt wurde. Von der Installierung einer Schranke oder von Pollern wird abgeraten, empfohlen wird ein Schild, obwohl es bereits eine Beschilderung an der Zufahrt zu diesen Grundstücken, an der Pehlitzer Straße gibt.
Auf die Frage von Herrn Horst, wie es zu dieser Beschlussvorlage kam, antwortet Frau Spann, es hat eine Bürgerbeschwerde über eine ‚unberechtigte‘ Nutzung des Weges gegeben.
Frau Wähner schließt sich Herrn Winkelmann an (Beschilderung ist ausreichend) und regt ebenfalls eine entsprechende Beschilderung für den „Karpatenweg“ (Buswendeschleife in Richtg. Zaun) an.
Herr Horst regt die Zurückweisung dieser Beschlussvorlage an die Verwaltung an, zumal es dazu bisher keine Ausschussberatung gab und es wegen einer Bürgerbeschwerde eigentlich keine Beschlussfassung braucht.
Trotz dessen kommt es zur Abstimmung.
Herr Horst: Die Durchführung der Beschilderung ist erst nach vorheriger Anhörung des OV vorzunehmen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt folgende Maßnahme:
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der v. g. Maßnahme.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Entsprechende Verkehrszeichen wurden beschafft und durch den Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg aufgestellt.
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