Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
OD-071/2020 Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Keine weiteren Fragen.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Oderberg vom 25.10.2005 außer Kraft gesetzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 14.10.2020 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 11.11.2020 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 11.11.2020 Status: (offen)
Auftrag: