Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg"
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Keine weiteren Anfragen. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Norma-Lebensmittelfiliale Oderberg" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstück 316 tlw..
Dabei sind die im Sachverhalt genannten Forderungen der Stadt Oderberg hinsichtlich der Lage des Gebäudes sowie zur Anzahl der Stellplätze und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 1 a (3) BauGB zu beachten und umzusetzen.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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