Auszug - Genehmigung einer Eilentscheidung / Überplanmäßige Auszahlung für den 2. BA - Errichtung eines Gehweges in Serwest

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
CH-075/2020 Genehmigung einer Eilentscheidung / Überplanmäßige Auszahlung für den 2. BA - Errichtung eines Gehweges in Serwest
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Beschlussvorschlag wird ohne Diskussionsbedarf zur Abstimmung gebracht.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die am 08.10.2020 getroffene Eilent­scheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung folgenden Inhalts:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 22.000,- EUR für die Realisierung des 2. Bauabschnittes - Errichtung des Gehweges zur Sicherung des Schulweges in der Ortslage Serwest. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten investiven Mitteln für die Gestaltung des Dorfplatzes in Golzow.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 29.10.2020 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 12.11.2020 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Katrin Voigt  
Termin: 12.11.2020 Status: 12.11.2020
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Baumaßnahme abgeschlossen.