Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:08
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
BR-051/2020 Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Der Amtsdirektor sagt, die Kitas sind alle gut gefüllt, die Neuanmeldungen sind hoch. In der Kita Britz sind zu wenig Plätze für all die Neuanmeldungen. Dort wird gute pädagogische Arbeit geleistet und außerdem ist die Kita auch architektonisch sehr interessant. Die Lage ist auch sehr gut. Es werden jetzt nur noch Kinder aus der Gemeinde Britz aufgenommen – nur in unumgänglichen Ausnahmen wird eine Aufnahme eines Kindes aus einer anderen Gemeinde gestattet. Diese Maßnahme ist notwendig um die Neuanmeldungen ein wenig einzudämmen. Die Entscheidung im Sonderfall trifft der Bürgermeister.

 

Herr Marten liest den neuen Passus der Satzung vor und erklärt warum dies gut ist für Britz und sagt, dass die Kapazität der Kita erhöht werden soll.

 

Frau Kurz sagt, dass schon seit 2017 keine Kinder aus anderen Gemeinden mehr aufgenommen wurden. Die derzeitige Auslastung liegt bei 77 Kindern und es gibt 27 Neuanmeldungen.

 

Herr Matthes gibt an, dass die Anmeldungen für die Schule nicht durch die Gemeinde steuerbar sind. Jedoch sollten die Zugänge zum Hort kanalisiert und selektiert werden. Es sollte sich maximal noch auf Chorin begrenzt werden, da Schulbezirkssatzung dort auch greift.

 

Herr Marten fragt, ob die Vorlage an die Gemeindevertretung empfohlen werden soll. Die Anwesenden stimmen positiv dazu ab.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.