Vorlage - BR-051/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Sachverhalt:
Die Verfügbarkeit an Betreuungsplätzen in der Kindertagesstätte »Sonnenzwerge« gestaltet sich zunehmend angespannt. Bei einer aktuellen Kapazität von 85 Plätzen sind momentan 74 Plätze belegt, für das kommende Jahr liegen bereits weitere 17 Anmeldungen vor.
Vor diesem Hintergrund und dem absehbaren Anstieg der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Britz in den kommenden Jahren, soll die Vergabe der Betreuungsplätze grundsätzlich nur noch an Personensorgeberechtigte erfolgen, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Britz gemeldet sind. In Ausnahmefällen werden Betreuungsplätze auch an Kinder aus anderen Kommunen vergeben, in diesen Fällen vorzugsweise an Kinder aus amtsangehörigen Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Parallel läuft zur Entspannung der Situation ein Antrag auf eine Kapazitätserhöhung der Einrichtung auf 95 Plätze, ein weiterer Antrag auf eine Erhöhung auf 110 Plätze wird aktuell vorbereitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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