Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Liepe
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Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass die Satzung in allen Orten separat beschlossen werden muss. Die Gemeindevertretung bittet um Veröffentlichung im Amtsblatt Dezember 2020. Frau Behling bittet zukünftig insbesondere bei Wahlen darauf zu achten, dass die Plakate nicht an den Straßenlaternen angebracht werden, da die Beschichtung dadurch beschädigt wird und die Laternen schneller rosten. Der Amtsdirektor schlägt vor die Parteien anzuschreiben und aufzufordern, die Wahlplakate nicht an Laternen anzubringen sowie zeitnah nach der Wahl zu entfernen. Andernfalls müssten die Wahlplakate von der Amtsverwaltung entfernt werden und stehen für die Parteien im Rathaus zur Abholung bereit. Für anderweitige Veranstaltungen wird das Ordnungsamt im Rahmen der Genehmigungserteilung darauf achten, dass Plakate nicht an den Laternen angebracht werden.
Auf Nachfrage bestätigt der Amtsdirektor, dass Parteien von derartigen Gebühren befreit sind.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest der Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Satzung der Gemeinde Liepe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Liepe (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage LI-053/2020.
Abstimmungsergebnis
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