Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2021
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Frau Rehwinkel hat festgestellt, dass bereits der Betrag von 100.000,00 EUR für Oderberg als grundfunktionaler Schwerpunkt eingestellt wurde und fragt, ob die Zahlung im Januar 2021 sicher ist? Die Bürgermeisterin antwortet, dass der Landrat die Zahlung zugesichert hat.
Frau Hecht führt aus, dass die Corona-Pandemie voraussichtlich große Auswirkungen auf die Steuereinnahmen haben wird. Die Ausfälle sind noch nicht absehbar. Entsprechende Rettungsschirme werden im nächsten Jahr voraussichtlich 75 % der Ausfälle kompensieren und im Jahr 2022 voraussichtlich 50 %.
Die Zweitwohnungssteuer ist so ausgelegt, dass sie nicht pro Kopf berechnet wird, sondern nach dem Innehaben einer Zweitwohnung sowie nach einem festen Quadratmeter-Preis. Die Schlüsselzuweisungen werden vom Ministerium für Finanzen vorgeschrieben. Unter dem Punkt „Mieten und Pachten“ sind für das nächste Jahr höhere Erträge eingeplant. Dies hängt mit der Abrechnung von Betriebskosten zusammen, die sich erst im Folgejahr niederschlägt. Die Wohnungsverwaltung hat diese Abrechnungen plausibel dargelegt.
Alle Positionen sind mit den Fachämtern abgestimmt. Die Personalkosten des Hausmeisters und der Sekretärin der Schule Oderberg sowie die Personalkosen der Mitarbeiter nach dem Teilhabechancengesetz sind erfasst. Die restlichen Mitarbeiter sind im Amtshaushalt aufgeführt. Fördermittel sind berücksichtigt.
Für die Innenbereichsatzung sind 188.000,00 EUR angesetzt; Fördermittelanträge werden gestellt. Die Trockenlegung der Sporthalle wurde bisher zu 100 % gefördert. Im nächsten Jahr ist ein Eigenanteil in Ansatz gebracht. Weiterhin stehen umfangreiche Investitionen im Bereich der Hangsicherung auf dem Schulhof an. Der Eigenanteil der Stadt an diesen Baumaßnahmen ist bisher als Ausgabe eingeplant. In Abstimmung mit dem Bauamt wurde ein Antrag auf Übernahme des Eigenanteils beim MIK gestellt.
Der private Eigentümer des Vereinsheims am Sportplatz ist unbekannt. Der Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR für den angestrebten Ankauf wurde in Ansatz gebracht. 12.500,00 EUR wurden für die Ausstattung der Schule in Ansatz gebracht. Der Haushaltsplan ist Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen. Die Sanierung des Sandfangs neben der Brücke ist nur möglich, wenn eine Förderung für die Maßnahmen bewilligt wird. Durch die Hangsanierung in Oderberg sind hohe Kredite zu bedienen. Eine große Entlastung würde durch die Bedarfszuweisung des MIK eintreten.
Die Bürgermeisterin fragt nach, ob die Einnahmen vom Landkreis berücksichtigt wurden. Landrat Ihrke hatte versprochen, die Ratenzahlungen in den Landkreis zu übernehmen, wenn das Rathaus verkauft wird. Der Amtsdirektor wird beim Landkreis nach dem Stand fragen.
Herr Fischer bittet um Auskunft, warum die Sanierung des Sandfangs erforderlich ist. Herr Matthes erklärt, dass keine Einleitgenehmigung für das Wasser vorliegt. Um diese zu erhalten, müssen die Auflagen erfüllt werden. Weiterhin ist der Sandfang sanierungsbedürftig.
Frau Martin schlägt vor, die Position „Abbruch Berliner Straße“ in „Entwicklung des Hortes“ umzuformulieren. Herr Matthes versichert, dass dies nicht erforderlich ist. Da eine separate Beschlussfassung erforderlich ist, ist Flexibilität gegeben. Er weist jedoch darauf hin, dass Schäden an Nachbargebäuden des ehemaligen Fischladens schon jetzt erkennbar sind und diesbezüglich dringender Handlungsbedarf besteht.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest die Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Branden-burgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 900.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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