Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Da keine Fragen bestehen, verliest die Bürgermeisterin den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |