Auszug - Kreditaufnahme zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahme Abschnitt Gartenstraße V. Teilbetrag 150.000 EUR

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20
Raum: Rathaus Oderberg
Ort: Rathaus Oderberg, Berliner Straße 89, 16248 Oderberg
OD-069/2014 Kreditaufnahme zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahme Abschnitt Gartenstraße V. Teilbetrag 150.000 EUR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke

Frau Gohlke erläutert den Beschlussvorschlag. Sie empfiehlt, das Angebot der Sparkasse über eine Laufzeit von 5 Jahren zu beschließen. Herr Koth äert Bedenken, ob die avisierte Summe ausreichen wird, noch zu erwartende offene Rechnungen zu begleichen. Frau Gohlke entgegnet, dass derzeit keine offenen Rechnungen bestehen, eine Prognose sei nicht möglich. Gegenstand der he der Kreditaufnahme könne nur der konkrete Bedarf sein, andernfalls würden zusätzliche Zins- und Tilgungsleistungen anfallen, die derzeit nicht begründet werden können. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass 2015 oder in den Folgejahren im Zusammenhang mit der Hangsicherung weiterer Finanzierungsbedarf entsteht.

 

 


Beschluss:

Im Rahmen des 2012 nach § 74 BbgKVerf genehmigten Gesamtbetrages der Kredite nimmt die Stadt Oderberg zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahmen einen 5. Kreditbetrag auf.

 

Für die Neuaufnahme des  5. Kreditbetrages in Höhe von 150.000 EUR wird der Zuschlag der Sparkasse Barnim für einen Festzinszeitraum über 5 Jahre zu einem Zinssatz von 0,3 % p.a. nominal erteilt.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Kreditvertrag abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

10

0

1

0