Auszug - Kreditaufnahme zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahme Abschnitt Gartenstraße V. Teilbetrag 150.000 EUR
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Frau Gohlke erläutert den Beschlussvorschlag. Sie empfiehlt, das Angebot der Sparkasse über eine Laufzeit von 5 Jahren zu beschließen. Herr Koth äußert Bedenken, ob die avisierte Summe ausreichen wird, noch zu erwartende offene Rechnungen zu begleichen. Frau Gohlke entgegnet, dass derzeit keine offenen Rechnungen bestehen, eine Prognose sei nicht möglich. Gegenstand der Höhe der Kreditaufnahme könne nur der konkrete Bedarf sein, andernfalls würden zusätzliche Zins- und Tilgungsleistungen anfallen, die derzeit nicht begründet werden können. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass 2015 oder in den Folgejahren im Zusammenhang mit der Hangsicherung weiterer Finanzierungsbedarf entsteht.
Beschluss: Im Rahmen des 2012 nach § 74 BbgKVerf genehmigten Gesamtbetrages der Kredite nimmt die Stadt Oderberg zur Finanzierung der Hangsicherungsmaßnahmen einen 5. Kreditbetrag auf.
Für die Neuaufnahme des 5. Kreditbetrages in Höhe von 150.000 EUR wird der Zuschlag der Sparkasse Barnim für einen Festzinszeitraum über 5 Jahre zu einem Zinssatz von 0,3 % p.a. nominal erteilt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Kreditvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
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