Auszug - Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-078/2020 Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33

Herr Polster führt aus, dass mit Inkrafttreten dieser Änderung die Einreichungsfrist des Zuwendungsantrages sich von bisher den 30.09. auf künftig den 30.06. des jeweiligen Vorjahres verändert. Der FSA empfiehlt die Annahme dieses Beschlusses.

 

Herr Polster empfiehlt die Verwaltung damit zu beauftragen, alle eingetragenen Vereine der Gemeinde Chorin zeitnah und schriftlich über diese Änderung zu informieren. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahrs schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0