Auszug - Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin
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Herr Polster führt aus, dass mit Inkrafttreten dieser Änderung die Einreichungsfrist des Zuwendungsantrages sich von bisher den 30.09. auf künftig den 30.06. des jeweiligen Vorjahres verändert. Der FSA empfiehlt die Annahme dieses Beschlusses.
Herr Polster empfiehlt die Verwaltung damit zu beauftragen, alle eingetragenen Vereine der Gemeinde Chorin zeitnah und schriftlich über diese Änderung zu informieren. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahrs schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
Abstimmungsergebnis
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