Auszug - Genehmigung einer Eilentscheidung für die Beschaffung einer Kasse mit technischer Sicherheitseinrichtung
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage und teilt die einhellige Zustimmung der Sitzung des Werkausschusses mit.
Frau Wähner erfragt für die Beschaffung einer Kasse das Erfordernis einer Eilentscheidung und warum in der Sachverhaltsdarstellung beim Buchstabe „C“ keine Eintragungen gemacht wurden.
In Beantwortung erinnert Herr Matthes daran, dass im Dez. 2020 aufgrund der pandemischen Situation keine Sitzung der GV mehr stattfand und die Klosterbeschlüsse mit dem Einverständnis der GVS am 26.11.2020 vorab per Eilentscheidungen zu treffen waren.
Herr Horst führt aus, dass der Bewerber zum Buchstabe „C“ kein Angebot eingereicht hat. Ausschlaggebend für die Eilentscheidung war die Kompatibilität des alten mit dem neuen Kassensystem.
Frau Wähner erfragt, ob die Nachfolgekosten (z.B. Kosten für die Eintrittskarten-Rohlinge) bei der Entscheidung berücksichtigt wurden. Frau Kruppke dazu: Da bereits einige Teile der favorisierten Firma (Beckerbillet GmbH) in Nutzung sind, dürften die sich in Grenzen halten.
Herr Horst bittet darum, dass die Klosterleiterin Frau Dr. Siedler an Frau Wähner deren Fragen schriftlich beantwortet.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die am 27.11.2020 getroffene Eilentscheidung über die Vergabe der neuen TSE – Kasse an Firma A (Beckerbillet GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg).
Abstimmungsergebnis
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