Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Liepe an die Stadt Oderberg
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Herr Matthes erläutert kurz, dass die Einschulung auf Grundlage von Schulbezirken erfolgt. Die Gemeinde Liepe hat keine Schule, daher ist eine Übereinkunft mit der Stadt Oderberg zu schließen. Ausnahmen davon sind beim Schulamt zu beantragen. Dass Kinder der Gemeinde Liepe in Oderberg zur Schule gehen, ist bereits gelebte Praxis. Frau Martin erfragt, ob die freien Schulen von dieser Regelung ausgenommen seien. Herr Matthes erläutert, dass weiterhin die Möglichkeit besteht auf Antrag beim Schulamt eine freie Schule zu besuchen. Die Beschlussvorlage wird analog in der Gemeindevertretung Liepe thematisiert werden. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Liepe an die Stadt Oderberg entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
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