Auszug - Finanzielle Situation Gemeinde Chorin und Eigenbetrieb Kloster Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Golzow
Ort: Gemeindehaus Golzow, Golzow, Am Mühlenberg 1 b, 16230 Chorin
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-024/2021 IV Finanzielle Situation Gemeinde Chorin und Eigenbetrieb Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster macht dazu Ausführungen.

Die Gemeinde Chorin betreibt das Kloster Chorin mit Areal in Form eines Eigenbetriebes und finanziert es entsprechend über den HH. Dieser ist durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen. Der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag regelt die Verfahrensweise, wie weiterhin verfahren wird.

Die momentane finanzielle Lage ist in der Informationsvorlage CH-024/2021 IV dargestellt.

 

Frau Hecht – die dargestellte finanzielle Situation resultiert daraus, dass kein HH-Ausgleich für das Jahr 2020 möglich war und Maßnahmen gekürzt wurden.

In der Ergebnisrechnung sind Fehlbeträge und erforderlichen Gelder für den HH- Ausgleich der weiteren Jahre erstellt.

Dazu wurde mit dem Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises (RGPA) über eine entsprechende Korrektur der Höhe des Straßenanlagevermögens gesprochen.

Einzelbewertungen des RGPA können hier zum Ausgleich beitragen um das Haushaltssicherungskonzept tragbar zu machen.

Ebenfalls zeigen die aufgeführten Sparten, Gewinne und Verluste auf.

 

Bezüglich des oberen Parkplatzes für das Kloster Chorin sind die finanziellen Auswirkungen veranschaulicht.

Der ab 1994 errichtete, geförderte Parkplatz (Fördermittel) wird mit einem Eigenanteil in Höhe von 12.000,00 € durch die Gemeinde getragen.

Rechnet man die jährliche Abschreibung mit der jährlichen Auflösung der Fördermittel Sopo auf, verbleiben für das jährliche Ergebnis (Verlust) 11,90 T€.

Aus diesem negativen Finanzergebnis bietet es sich an, die komplette Zuordnung des Parkplatzes in den Haushalt des Eigenbetriebes Kloster Chorin aufzunehmen.

Mit Betrieb des Eigenbetriebes würden finanzielle Risiken verbleiben und weitere Einschnitte müssten in der Gemeinde hingenommen werden.

 

Herr Horst – stellt ganz konkret die Fragen für die nächste GV Sitzung zur Entscheidungsfindung, was weiterhin mit dem Eigenbetrieb Kloster Chorin geschehen soll, beibehalten oder beenden?

Es wird weiterhin schwierig, das Kloster zu führen. Ist der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde Chorin/Land Brandenburg bis 2022 kündbar?

Müssen Defizite weiterhin mitgetragen werden? Wie im Ergebnishaushalt dargestellt, tauchen massive Probleme auf, wie kann die Gemeinde sich von diesen Kosten trennen?

Kann das Defizit in Höhe von 90.000,00 € ausgeglichen werden?

Die Besucherströme blieben pandemiebedingt aus daraus resultiert, eine Erwirtschaftung kann nicht erfolgen.

 

Herr Müller – unterstützt die Ausführungen von Herrn Horst und stellt die Frage: “ Wer kann die Aussage geben, ob der Vertrag kündbar ist?“

 

Frau Dr. Siedler – der Vertrag geht noch bis zum Ende der Laufzeit, bis dahin ist ein Verlustausgleich für 2022 zugesichert und für 2021 bereits beantragt.

Der erste Verlustausgleich erfolgt im März 2021.

Bei Öffnung des Klosters zu Ostern, würde man über die Runden kommen.

 

Weitere Anfragen an Frau Dr. Siedler.

Wenn nicht geöffnet wird, keine Einnahmen finanzieller Schaden.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Vertragsverhandlungen zur Kündigung des Auslaufens im Jahr 2022 erfolgt? Oder nach dem Jahr 2022 weiter ausführen?

Frau Dr. Siedler – im Gespräch sind die Verhandlungen, auch bauliche Maßnahmen, und die Notlage des Klosters, Ausgleichsbetrag.

Dazu gibt es Korrespondenz per Mail mit dem Finanzministerium um eine Lösung voranzutreiben (Mail liegt Herrn Horst vor).

Frau Spann – als Hinweis zur Informationsvorlage

- Strukturelles Defizit

- kein Geld verfügbar für HH- Ausgleich

Herr Horst – die Mail ist unverbindlich, unseriös, Inhalt irgendwelcher Versprechungen.

Klipp und klar – der Druckaufbau ist zu hoch.

Zu komplex Rundwegbau „Amtssee“ mit späterer Verkehrs- und Baulastträgerschaft, Sicherungspflicht.

Mit der Schätzung der diesbezüglichen Kosten ist die Gemeinde dabei finanziell überfordert.

Frau Dr. Siedler - das Konzept des Rundwegbaues ist aus dem Jahr 2013, es liegen dazu weitere 2 neue Angebote vor, im Auftrag des Landes um dies möglicherweise umzusetzen.

Herr Horst es erfolgte die Streichung durch den Landkreis Konzept ist nicht förderfähig.

Herr Polster – die Informationsvorlage reicht nicht für die Beschlussvorlage aus, entsprechende Vorschläge und Handlungsbedarf in weiterer Informationsvorlage ist als Entscheidungsvorlage einzureichen, vorausgehend mit Unterfütterung/Untersetzung der Kämmerei/Werksleitung um noch mehr finanziellen Schaden abzuwenden und dabei die Vorgehensweise mit detaillierten Punkten und Aussagen zur nächsten GV Sitzung im März 2021 entsprechend einzureichen.

 

Frau Dr. Siedler verlässt die Sitzung