Auszug - Umgang mit Bauruinen im Sanierungsgebiet
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Das Thema wurde schon kurz in der Einwohnerfragestunde aufgegriffen und wird jetzt vertieft. Herr Fischer möchte von Herrn Schellhase wissen, wie man an die Eigentümer rankommt.
Der Leiter des Liegenschaftsamtes des Amt Britz-Chorin-Oderberg sagt Oderberg hat viele Grundstücke, die schwer bis gar nicht händelbar sind. Es gibt teils unbekannte gesetzliche Vertreter, die über die Veräußerung zustimmen müssten, so z. B. in der Angermünder Straße 33. In der Berliner Straße gibt es Erbengemeinschaften und auch die Bundesrepublik Deutschland findet sich im Grundbuch oder es handelt sich bei den Eigentümern um nicht mehr greifbare GmbHs, die das Eigentum Anfang der 90er Jahre erworben hatten. Hier hat man nur die Möglichkeit der Nachtragsliquidation, die durch eine Fachkanzlei beantragt werden muss. Oftmals haben aber auch andere GmbHs immense Grundschulden angehäuft, die eine Zwangsversteigerung erschweren. Würde die Stadt Oderberg in den Grundbüchern stehen, müssten die Sicherungsmaßnahmen auch von ihr bezahlt werden. Am Ende bleibt oft nur noch der Vergleich oder die Zwangsversteigerung. Das Liegenschaftsamt steht gerne begleitend zu Hand, hat sowas aber wegen der Kosten noch nicht gemacht. Wohingegen die Nachtragsliquidation des Rathauses Oderberg durch das Liegenschaftsamt erfolgte.
Frau Opfermann möchte wissen, ob das Geld einer Zwangsversteigerung der Stadt zugutekommt.
Herr Schellhase sagt, nein, nur wenn der Eigentümer noch existent ist. Allerdings seien die Ruinen in der Innenstadt nicht schön. Desweiteren bestätigt er, dass das Interesse an Oderberg durchsteigende Nachfragen stark gestiegen ist und auch er meint, es sei Licht am Ende des Tunnels.
Frau Martin möchte wissen, ob es Hilfen für Kaufwillige gibt. Darauf sagt Herr Schellhase, man solle immer an ihn verweisen.
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