Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Tausch von zwei insgesamt ca. 53 m² großen Teilflächen aus dem Flurstück 30/0.0 der Flur 8 in der Gemarkung Oderberg gegen jeweils eine Teilfläche aus den Flurstücken 288/1.0 und 289/1.0 der Flur 1 in der Gemarkung Oderberg mit einer Größe von ca. 43 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)