Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 02.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Frau Herbst fragt, wie sich die neuen Beträge der Friedhofsgebührensatzung zusammensetzen. Herr Schellhase weist darauf hin, dass die Berechnung sehr komplex ist. Normalerweise sollen die Einnahmen aus Liegegebühren und Bewirtschaftungskosten (Wassergeld) die Ausgaben decken. Da der Friedhof in Liepe jedoch flächenmäßig sehr groß ist und parkähnlichen Charakter hat, wird ein Kostendeckungsgrad von 30 % durch Einnahmen aus Sterbefällen von der Verwaltung empfohlen. Der fehlende Anteil von 70 % ist von der Gemeinde aufzubringen. Die Bewirtschaftungsgebühren (Wassergeld) sind den Angehörigen bisher jedes Jahr in Rechnung gestellt worden und werden mit der neuen Gebührensatzung als Einmalzahlung zusammen mit der Liegegebühr fällig, sodass über die Laufzeit keine weiteren Gebührenbescheide ergehen. Als Beispiel benennt Herr Schellhase das Einzelwahlgrab, das nach der alten Satzung mit 330,00 EUR beziffert wird. Hinzukommen würde jährlich die Abrechnung des Wassergeldes (Bewirtschaftungsgebühren). Über die Liegezeit eines Einzelwahlgrabes gerechnet, fallen ca. 500,00 EUR Bewirtschaftungsgebühren (Wassergeld) an. Insgesamt kostet ein Einzelwahlgrab somit über die gesamte Liegezeit ca. 830,00 EUR. In der neuen Gebührensatzung werden die Liegegebühren und die Bewirtschaftungsgebühren zu Beginn einmalig fällig. Am Beispiel des Einzelwahlgrabes wäre der Einmalbetrag von 1.010,00 EUR fällig. Damit beträgt die tatsächliche Steigerung der Kosten in diesem Rechenbeispiel 180,00 EUR auf die Gesamtliegezeit bezogen. Zur weiteren Erklärung wird auf den TOP 5.5 verwiesen.

 

Weiterhin beschwert sich Frau Herbst, dass die „Parsteiner Straße“ (hoch zum Mühlenberg) stark verschmutzt ist. Diese sollte dringend gereinigt werden.