Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2021 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 5.4
Gremium: Gemeindevertretung Liepe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 02.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:03
Raum: Sportlerheim Liepe
Ort: Sportlerheim Liepe, Am Sportplatz 3 b, 16248 Liepe
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
LI-012/2021 Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2021 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert, dass die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

7

7

7

0

0

0

 


  Beschluss: 02.03.2021 Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen
Termin 16.03.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Anja Hecht  
Termin: 16.03.2021 Status: (offen)
Auftrag: