Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2021 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Hecht erläutert, dass die Hebesätze im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||




