Auszug - Vorbereitung der Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Dorfstraße 10

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 3.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
NI-003/2021 Vorbereitung der Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Dorfstraße 10
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Springer und Frau Freitag erklären sich für befangen und nehmen im Besucherteil Platz.

 

Frau Fürst übernimmt die Sitzungsleitung und übergibt das Wort an Herrn Schellhase.

 

Herr Schellhase nimmt Bezug auf den Absichtsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.6.2020, mit dem die Feststellung des Verkehrswertes des Grundstückes Dorfstraße 10 beauftragt wurde. Weitere Beschlüsse wurden in dieser Sache bislang noch nicht gefasst. Ausgehend von den Gedanken des Entwicklungsausschusses und der Gemeindevertretung, die Immobilie nicht zu veräußern, sondern ein Erbbaurecht zu vergeben und im Wege einer Konzeptvergabe weiterhin eine sozialverträgliche Vermietung des Objektes zu ermöglichen, hat Herr Schellhase einen Beschlussvorschlag erstellt. Er erläutert das Wesen der Konzeptvergabe sowie den Aufbau des zweiseitigen Beschlussvorschlages. Bei der Vergabe des Erbbaurechtes könnte eine Gewichtung zwischen Preis und Konzeptinhalt von 30 zu 70 erfolgen.

 

Frau Fürst verliest nacheinander die Eckpunkte des angestrebten Erbbaurechtsvertrages, die Inhalt des Beschlussvorschlages sind. Zu ergänzen sind noch die Punkte

  • keine Eigenbedarfskündigung,
  • kein Umbau zu Ferienwohnungen,
  • kein Verkauf einzelner Wohnungen,
  • Kündigungsschutz für die Mieter.

Herr Dr. Gollner macht deutlich, dass der Kündigungsschutz für die Mieter gesetzlich geregelt und regt an, auf diesen nicht näher einzugehen.

 

Nach dem Eingang möglicher Bewerbungen für das Erbbaurecht, sind diese auszuwerten und Gespräche mit den Interessenten zu führen, so Frau Fürst. Sie regt an, diese Gespräche in kleiner Runde zu führen und befragt Herrn Dr. Gollner, ob dieser bereit ist hierbei mitzuwirken.

 

Herr Dr. Gollner erklärt sich zu Mitwirkung bereit.