Auszug - Ausstattung kommunaler Gebäude mit Photovoltaik
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr R. Riebe erklärt aus der letzten Sitzung des EA, dass die Ausstattung von Trauerhallen mit diesen Anlagen als unpassend empfunden wurde. Auch Herr Horst spricht sich dafür aus, dass Trauerhallen davon ausgeschlossen werden sollten.
Herr Gesse stimmt dem zu und bemängelt im Zusammenhang mit der Beschlussanlage über die Übersicht der bebauten Grundstücke, dass der OB Serwest über einen Verkauf des kommunalen Wohnhauses „Serwester Dorfstraße 56“ in 2021 nicht informiert ist.
Herr Horst führt aus, dass die Kreiswerke als Stromlieferant nun die einzelne Eignung der Objekte prüfen sollen. Herr Matthes ergänzt, dass der gewonnene Solarstrom ins Netz eingespeist wird und die Gemeinde dadurch günstigere Preiskonditionen erhält. Beschluss: Die Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, sich für die Gemeinde Chorin mit den Kreiswerken Barnim in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten zu prüfen, auf kommunalen Gebäuden der Gemeinde (wie Kindertagesstätten und Gemeindehäusern) Photovoltaik zum Eigenverbrauch zu installieren.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



