Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin"

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.9
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-030/2021 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Engel

bewertet das Bauvorhaben grundsätzlich positiv und erfragt, ob die Gemeinde dort inhaltlich eingreifen kann, z.B. ein Beteiligungsrecht bei der Erstellung des Bebauungsplanes o.a. hat.

 

Es wird festgestellt, dass die Flurstücksangabe im Beschlussvorschlag (1. Satz) von 758 auf 759 zu korrigieren ist.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes "Wohnbebauung Klostersteig Chorin“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstücke 759.

Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind

durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0