Auszug - Bericht des Amtsdirektors

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 29.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Matthes informiert über die derzeitige Homeoffice-Lage des Amtes. Jeder gestellte Antrag auf Homeoffice muss bewilligt werden, resultierend kann sich die Bearbeitungszeit der Vorgänge verzögern. Alle Mitarbeiter des Amtes sind mit den entsprechenden Arbeitsmaterialien ausgestattet.

Es gilt eine neue Eindämmungsverordnung. Derzeit dürfen sich ein Haushalt mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Zoos und Familienparks sind weiterhin geöffnet.

Derzeit besuchen 57 Kinder die Kita, dies entspricht einer Auslastung von 57 %. Im Hort nehmen 11 Kinder die Notbetreuung in Anspruch, dies entspricht einer Auslastung von 10%.

Herr Matthes informiert über die Verkehrsrechtliche Anordnung der Oderberger Straße, hierzu gab es bereits einen Beschluss. Aufgrund von Änderungen wird sich der Bauausschuss in der Aprilsitzung beraten, resultierend erfolgt die Beschlussfassung zur nächsten Gemeindevertretungssitzung im April 2021.

 

Weiterhin teilt Herr Matthes mit, dass folgender Absatz aus § 2 der Vereinbarung „Schulträgerschaft Britz / Chorin“ entfernt wurde. Hierauf wurde sich im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Britz und in Abstimmung mit den Bürgermeistern der beiden Gemeinden geeinigt.

 

„Im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Nutzung wird vereinbart, dass das Schulgebäude in Teilbereichen von der Gemeinde Britz für außerschulische Zwecke, zum Beispiel für den Hort der Gemeinde Britz, genutzt werden kann. Der von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz zu entrichtende Schulkostenbeitrag bezieht sich ausschließlich auf Kosten, die aus der schulischen Nutzung entstehen.“

 

Somit wird eine schulfremde Nutzung der Räume in Zukunft aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich sein. Im Übrigen gehören solche Festlegungen nicht zwingend in diese Vereinbarung, die im Wesentlichen nur zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Erlass der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Britz mit Ausdehnung auf das Gebiet der Gemeinde Chorin dient. Gleiches gilt für die frühere Festlegung, wonach Vereine beider Gemeinden die Sporthalle unentgeltlich nutzen dürfen. Für solche Regelungen können separate Vereinbarungen getroffen werden, die dann in der Regel auch nicht genehmigungspflichtig sind.