Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Verkauf einer ca. 200 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Verkauf einer ca. 465 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)