Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Falkenberg-Höhe und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Frau Spann erinnert, dass der Amtsausschuss bereits im November die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Falkenberg-Höhe und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen hatte. Nach Prüfung der Kommunalaufsicht des Landkreises MOL wurde festgestellt, dass durch die Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für die beabsichtigte Vereinbarung keine Genehmigungspflicht mehr besteht. Die geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde an die derzeit geltende Rechtslage angepasst. Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen, Hilfeleistungen und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Falkenberg-Höhe und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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