Auszug - Vorbereitung der Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Dorfstraße 10

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:44
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
NI-003/2021 Vorbereitung der Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Dorfstraße 10
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Dr. Gollner erklärt sich für befangen. Frau Fürst beantragt das Rederecht für Herrn Freitag und Herrn Trunze. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Rederecht zu erteilen.

 

Frau Fürst erklärt, dass noch offene Fragen und Punkte aus der Gemeindevertretersitzung am 11. März zu klären waren. Nun liegt die veränderte Vorlage vor.

Herr Schellhase erklärt dazu, dass die Vorlage nochmals umgestrickt wurde, die Rahmenbedingungen abgespeckt wurden und auf das gesetzlich vorgegebene Maß reduziert wurden. Jedoch muss der Beschluss nochmals wie folgt geändert werden:

-          planerische Kriterien zu je 5%

-          keine Ferienwohnung, keine Verkäufe einzelner Wohnungen, keine Eigenbedarfskündigungen

 

Herr Großebokermann erzählt, dass der Sachverhalt in der Wählergruppe diskutiert wurde. Frau Fürst und er haben dazu einen Termin mit Herrn Schellhase wahrgenommen. Es wurde besprochen, dass das anliegende Grundstück ungenutzt sei und es insgesamt den Wert erhöhen kann. Die Vergabe soll über ein offenes Bieterverfahren erfolgen. Er denkt, dass Herr Dr. Gollner eigenes Interesse an dem Grundstück hegt und daher aus seiner Sicht Unwahrheiten verbreitet habe.

Wie geboten werden kann, regelt der Gesetzgeber.

 

Frau Fürst erklärt, dass im Rahmen der Pacht und der Erbbaupacht für beide Grundstücke bei 80 Jahren mit ca. 116.000 € Ertrag zu rechnen sei.

 

Herr Trunze geht nochmals auf die im Dorf verteilten E-Mails ein und erklärt, dass jeder Mensch in seiner Sichtweise frei sei. Jedoch erweckt dies den Eindruck, dass Unstimmigkeiten in der Gemeindevertretung herrschen. Grundsätzlich kann nicht immer das gleiche Meinungsbild vorhanden sein, jedoch sollte man einen Konsens finden und Streit nur maßvoll im Interesse der Bürger*innen führen.

 

Über den unter Pkt. 3 der Tagesordnung beschriebenen Änderungsantrag des Herrn Dr. Gollner wird wie folgt abgestimmt:

-          0 ja- Stimmen

-          5 nein- Stimmen

-          3 Enthaltungen

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

Frau Fürst verliest den Beschlussvorschlag. Die bereits o.g. Änderungen sind einzufügen. Des Weiteren ist im Satz: „Das Angebot soll die Höhe des jährlichen Pachtpreises enthalten und wird bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien zusätzlich bepunktet.“ der zweite Halbsatz zu streichen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, für das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow – Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1400 m² - ein Erbbaurecht im Wege der Konzeptvergabe zu bestellen. Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt, den Zuschlag für das Erbbaurecht nur einem Bieter zu erteilen, der eine soziale, mietpreisgebremste Vermietung und energetisch nachhaltige Instandsetzung gewährleistet. Im abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag wird insofern geregelt, dass für die Dauer des Erbbaurechts diese Anforderungen zu gewährleisten sind. Für die Erbbaurechtsvergabe gelten folgende vertragliche Rahmenbedingungen (verpflichtend):

  • Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 80 Jahre.
  • Der Erbbauzinssatz beträgt mindestens 4 % und ist Zuschlagskriterium.
  • Basis des Erbbauzinses ist der geltende Bodenrichtwert für das 1.400 m² große Grundstück
  • Der Erbbauzins ist laufend, d.h. über die gesamte Zeit des Erbbaurechts zu entrichten
  • Die Erbbauzinsanpassung erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsgesetzes nach Ablauf von 3 Jahren ab Vertragsabschluss bzw. nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten Erbbauzinserhöhung und nach durchgeführter Billigkeitsprüfung. Wenn sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 5 % verändert, verändert sich der Erbbauzins um den gleichen Prozentsatz.
  • Der vom Erbbaurechtsnehmer bei Vertragsschluss zu zahlende, gutachterlich ermittelte Gebäuderestwert beträgt 30.000 EUR.
  • Für das Gebäude wird bei Zeitablauf eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes vereinbart, der durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung ermittelt wird.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich die Wohnungen im Mehrfamilienhaus innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren baulich in einen mindestens einfachen Mietstandard zu versetzen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich die Kaltmiete maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Miete festzusetzen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, die künftigen Nutzer*innen bzw. Mieter*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde Niederfinow getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Nutzungsverträge bzw. Mietverträge aufzunehmen;
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, die geschlossenen Nutzungsverträge bzw. Mietverträge der Gemeinde Niederfinow auf Verlangen vorzulegen;
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich, bei Weiterveräußerung des Erbbaurechts sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erbbaurechtsnehmer*innen weiterzugeben und vorher die Zustimmung der Gemeinde Niederfinow zum Weiterverkauf einzuholen.
  • Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes des gesamten Objektes bei Sanierungsmaßnahmen.
  • Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erbbaurechtsnehmer.
  • Die Herstellung und Betreibung von Ferienwohnungen im Mehrfamilienhaus, der Verkauf einzelner Wohnungen, sowie die Eigenbedarfskündigung sind nicht zulässig.

Zuschlagskriterien:

Zuschlagskriterien sind der Erbbauzins p.a., der an die Gemeinde Niederfinow zu entrichten ist und der Inhalt des eingereichten Konzepts. Da in diesem Konzeptvergabeverfahren der Inhalt des eingereichten Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung steht, erfolgt eine Gewichtung von 20% Erbbauzins und 80% Konzeptinhalt.

Bewertet werden beim Konzeptinhalt (freiwillige Selbstverpflichtungen):

 

Wohnungspolitische Kriterien: 35%

Mietpreisbegrenzung, -bindung

20%

Mieterbeteiligung/Mitspracherecht der Mieter bei Sanierungen/Modernisierungen

10%

Weitere Mieterrechte

5%

 

Ökologie, Nachhaltigkeit: 35%

Energieeffizienz, Klima und Nachhaltigkeit: es sind mindestens die Vorgaben der Energieeinsparverordnung einzuhalten

17,5%

Ökologisch verträgliche und nachhaltige Baustoffe

17,5%

 

Planerische Kriterien:  10%

Freiflächengestaltung (Freiflächen- und Gebäudebegrünungen)

5%

Gemeinschaftsräume, Terrassen, Werkstatträume

5%

 

 

Für den Erbbaurechtsnehmer besteht optional die Möglichkeit, das unmittelbar an das Erbbaurechtsobjekt angrenzende Waldflurstück 81 der Flur 1, Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 2.340 m² langfristig zu pachten. Dieses Grundstück stellt eine Erweiterung des Erbbaurechtsobjektes in Richtung des alten Finowkanals dar und liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.

Das Angebot soll die Höhe des jährlichen Pachtpreises enthalten.

 

Die beabsichtigte Bestellung des Erbbaurechtes im Konzeptvergabeverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für einen Zeitraum von 2 Monaten zu veröffentlichen.

Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Konzeptvergabeverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Anbieter bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Die Gemeinde Niederfinow behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Bestellung des Erbbaurechts erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

6

0

1

1