Auszug - Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:53
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-035/2021 Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster – die Überarbeitung der Nutzungsinhalte liegt nun vor.

Zum § 3 (4) Benutzungsformen wird zu den wahlpropagandistischen Zwecken in der nächsten Gemeindevertretersitzung diskutiert und eine Entscheidung getroffen.

 

Frau Kießling erläutert, dass pandemiebedingt eine 2te Entwurfsfassung zum jetzt späteren Zeitpunkt begründet ist, durch Nichtnutzung der Räume und es bestand kein dringlicher Bedarf.

Ein Protokollauszug der Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses Chorin am 11.08.2020 liegt bei. Notwendig war die Vorbereitung der gesonderten Nutzungsvereinbarung Sportlerheim und Sportplatz in den Ortsteilen Brodowin und Golzow.

 

Weiterhin bezogen sich die Änderungen des Entwurfes hauptsächlich auf die Preisgestaltung des § 7 Benutzungsentgelt der Absätze (4) und (5).

Im Vorfeld zur Satzungsänderung wurde eine moderate Preisanpassung empfohlen. Hier gab es jedoch keine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Ämtern oder Gemeinden, was die Einarbeitung der expliziten und variablen Möglichkeiten schwierig machte. Eine Preisanpassung erfolgte durch Erhöhung der Gebühren.

 

Herr Krüger stellt die Anfrage, wie der jeweilige Satz in (4) und (5) zur Pauschale gemeint ist und warum noch zusätzlich eine Gebühr in Ansatz gebracht wird?

Frau Kießling - die Pauschalen sind für die Vor- und Nachbereitung (z.B. Sachen einräumen - Getränke usw. – Aufräumen)

 

Die neuen Gebühren und jeweiligen Pauschalen sind im § 7 in den Absätzen (4) und (5) als Beispiel zugefügt.

Die Ausschussmitglieder einigen sich auf folgenden Inhalt:

§ 7 Benutzungsentgelt

(4) Die Raumnutzung für Benutzer nach § 2 Buchstabe f) ist gebührenpflichtig wie folgt:

- pro angefangener Stunde:   3,00 EUR

- pro Tag (ab 10 Stunden):   30,00 EUR

 

Der letzte Satz wird gänzlich gestrichen.

 

(5) Die Raumnutzung für Benutzer nach § 2 Buchstaben g) und h) ist gebührenpflichtig wie folgt:

- pro angefangener Stunde:   6,00 EUR

- pro Tag (ab 10 Stunden):   60,00 EUR

 

Der letzte Satz wird gänzlich gestrichen.

 

§ 6 Benutzungsbestimmungen

(8)  Als Ergänzung       Geschirr, Besteck etc….ist daher bei Bedarf mitzubringen.

 

 

Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die GV

ja:     3

nein: 0

enth. 1

ausg. 0