Auszug - Einrichtung von Ortsteilbudgets - Grundsatzbeschluss
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Herr Polster – mit der Einrichtung von Ortsteilbudgets kann die Gemeinde verschiedene Veranstaltungen durchführen (Heimat- und Brauchtumspflege, die Ausgestaltung von Dorffesten) sowie Ehrungen und Jubiläen im Budget aufnehmen. Die Ortsteilräte können nun entscheiden, wie und wofür das Budgets direkt, gezielt eingesetzt wird. In der Haushaltsplanung wurden bisher die Ortsteile kaum berücksichtigt.
Herr Krüger regt an, dass eigentlich bei Ehrungen und Jubiläen eine Erhöhung des Sockelbetrages ermöglicht werden sollte, angeglichen auf die Einwohnerzahl der jeweiligen Ortsteile. Herr Matthes – diese Empfehlung/Entwurf ist als Vorschlag zu betrachten. Sicherlich müssen auch die aktuellen Gegebenheiten mit einfließen. Gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung wird die Verteilung der Mittel dann auch erfolgen. Die Möglichkeit zum Aufstockungsbudget ist als Sachverhalt in der GV Sitzung darzulegen. Herr Polster - Kompetenz der Ortsbeiräte (was fließt mit ins Budget?) - BBH – Bauhofkatalog welche Leistungen sind beinhaltet Herr Matthes - Die Einbindung des BBH gehört dazu, z.B. Zelte aufstellen. Die Vorlage ist zu überarbeiten Die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher können über die Verfügung des Budges selbständig verfügen.
Empfehlung des Ausschusses, mit Überarbeitung wird dem zugestimmt.
Erarbeitung des Textteiles von Herrn Matthes – auch in Schnellmeldung vom 15.04.2021 Die Vorlage Ortsteilbudget ist dahingehend zu überarbeiten, dass die bereits festgelegten Budgets zur freien Verfügung der OBR/Ortsvorsteher gestellt werden, so dass eine Befassung der GV entbehrlich ist. Weiterhin ist ein Modus zur Verteilung der BBH-Stunden (lediglich Veranstaltungen) durch den OBR festzulegen.
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