Auszug - Beratung über die Betreuung von Kindern der Gemeinde Chorin
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten teilt mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Betreuung von Kindern der Gemeinde Chorin nicht möglich ist. Derzeit erfolgt eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten des Hortes in Britz. Dies soll sich mit dem Schul- und Hortumbau ändern. Da der Hortumbau in Britz noch nicht realisiert ist und die gegenwertige Betriebserlaubnis keinem Raum dafür bietet ist die Betreuung von Kindern der Gemeinde Chorin nicht möglich und umsetzbar. Des Weiteren weist Herr Marten auf die derzeitige Lage in Bezug auf Corona und der dazu entsprechenden Flächenkapazität hin. Nach Fertigstellung des Umbaus tritt die Nutzungssatzung der Gemeinde Britz in Kraft. Diesbezüglich bittet Herr Marten, um Aktualisierung der im Netz veröffentlichten Satzung „Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz“. Herr Matthes äußert hierzu seine Meinung, grundsätzlich wäre eine Doppelnutzung beziehungsweise Mischnutzung möglich. Herr Matthes weist insbesondere auf das Verfahren der Ganztagsschulen hin. Herr Guse bittet die Gemeindemitglieder um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |