Auszug - Abschluss eines Nutzungs- und Bewirtschaftungsvertrages mit dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V. über eine Teilfläche am Feuerwehrgerätehaus Stolzenhagen
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Frau von Cysewski berichtet über den noch jungen Feuerwehrverein und seine Vorhaben. Es handelt sich um keine Bauveränderungen, sondern eher um Aufräumarbeiten im Anbau vom Feuerwehrgeräteaus. Der Verein möchte die Freifläche zwischen Feuerwehrgerätehaus und Mühlenließ für Übungseinheiten und Veranstaltungen nutzen. Frau von Cysewski übergibt das Wort an Frau Püschel, die Vorsitzende des Feuerwehrfördervereins Lunow-Stolzenhagen e.V.. Frau Püschel stellt den Verein kurz vor, im Dezember 2017 wurde der noch junge Verein gegründet, hat 40 Mitglieder und 10 Kinder als Mitglieder. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht: - Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr hinsichtlich der vorbeugenden Brandschutzaufklärung, der Aufklärung über die ehrenamtliche Tätigkeit im Feuerwehrwesen und der Gewinn von Bürger/innen für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sowie die Pflege der gesellschaftlichen Rolle der Feuerwehr im Gemeindeleben. - Förderung der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich des sozialen Verhaltens, der Brandschutzerziehung, des Sports in der Feuerwehr, der allgemeinen Jugendarbeit sowie der Nachwuchsgewinnung. - Förderung des Sports hinsichtlich der Erhaltung und Verbesserung von Gesundheit und Einsatzbereitschaft der Mitglieder der Feuerwehr. Es sind mehrere Vorhaben in 2021 geplant, wie z.B. Maibaum aufstellen, Kindertag u.a. aber auf Grund der Pandemie sind auch dem Verein, wie allen Organisationen die Hände gebunden.
Herr Müller lobt die Arbeit des Vereins. Im Pachtvertrag muss unbedingt vermerkt werden, dass das abhalten der weltlichen Beerdigungen/Beisetzung im Anbau des Feuerwehrgerätehauses ermöglicht wird.
Frau von Cysewski und Frau Püschel melden Befangenheit an und nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Herr Matthes bitte die Gemeindevertreter abzustimmen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, vorbehaltlich der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg über das Feuerwehrgerätehaus, dem Feuerwehrförderverein Lunow-Stolzenhagen e.V. eine ca. 1.900 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 25/2, Flur 4, Gemarkung Stolzenhagen zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele auf vertraglicher Grundlage zur Verfügung zu stellen. Durch den Verein sind die Pflichten aus dem bestehenden Pachtverhältnis zu übernehmen. Der zu schließende Nutzung- und Bewirtschaftungsvertrag soll mit Unterzeichnung rechtswirksam werden und eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 mit jährlicher Verlängerungsoption haben. Die Gemeinde behält sich ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vor, dass die überlassene Fläche zur Umsetzung gemeindlicher Ziele in Anspruch genommen werden soll. Die Überlassung der Fläche erfolgt unentgeltlich, jedoch sind durch den Feuerwehrförderverein die durch die Nutzung anfallenden Betriebskosten zu tragen.
Zusatz: Das weltlich Beerdigungen im Anbau des Feuerwehrgerätehaus abgehalten werden könne.
Abstimmungsergebnis
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