Auszug - Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-035/2021 Erlass einer Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Polster erläutert die inzwischen eingeflossenen Änderungen und empfiehlt aus dem FSA die Beschlussannahme.

 

Herr Heinrich erfragt einen möglichen Zusammenhang im § 4 Abs. 2 (Bildungsveranstaltg.) mit Abs. 4, wenn im Wahlkampf alle Direktkandidaten des Amtsbereiches eingeladen werden würden.

Herr Polster dazu: die Einladung aller Parteien und Kandidaten ist sicher kein Problem, für eine Bildungsveranstaltung hält er dies allerdings nicht.

Herr R.Riebe erfragt die Gültigkeit des Umkehrschlusses, d.h. demnach darf auch keine Partei ausgeschlossen werden!?

 

Frau Kruppke schlägt vor, dies im Einzelfall lt. vorliegender Anmeldung zu prüfen (§ 3 Abs. 5).

 

Die GV einigt sich mehrheitlich darauf, dass wenn zu einer Informationsveranstaltung alle Parteien eingelanden werden im Vorfeld von Wahlen, eine Nutzung gemeindlicher Räume gestattet werden kann.

 

Herr Polster beantragt die Zurückstellung der Beschlussvorlage (BV) auf die Sitzungen des FSA und der GV im Mai 2021, weil den Abgeordneten die 3. Entwurfsfassung der Satzung heute nicht vorliegt und somit über die Anpassung der Tarife lt. § 7, wie sie in der letzten Sitzung des FSA besprochen wurden, nicht beraten werden kann.

 

Herr Dr. Engel lässt über die Frage der Höhe der Benutzungsentgelte lt. § 7 abstimmen:

  • 5 AO stimmen für eine Anpassung und
  • 4 AO stimmen für die Beibehaltung der alten Tarife.

 

Demzufolge wird dem Antrag von Herrn Polster auf Zurückweisung der BV einstimmig gefolgt.